Auslandaufenthalt - Wegzug ins Ausland

Ein Wegzug ins Ausland mit der Absicht einer dauerhaften Verlegung des Hauptsteuerdomizils bildet die Grundvoraussetzung für eine Abmeldung aus dem Steuerregister des Kantons Bern. Eine Abmeldung aus dem Steuerregister zwecks Reise, Kurzaufenthalt oder ähnlichem ist vorerst nicht möglich und muss von Fall zu Fall geprüft werden.  

Bei einer Abmeldung ins Ausland bei den Einwohnerdiensten Spiez bitten wir Sie, die untenstehenden Formulare vor dem Wegzug auszufüllen und beim Bereich Steuern einzureichen.

Ein Wegzug ins Ausland löst Korrespondenzen (unterjährige Steuererklärung, definitive Veranlagung, Schlussabrechnung etc.) aus. Daher sind die steuerpflichtigen Personen gemäss Art. 159, Abs. 3 Steuergesetz (StG) verpflichtet eine Vertreter- oder Zustelladresse in der Schweiz zu bezeichnen. Der Vertreter ist zuständig für die Weiterleitung der Post an die Wohnsitzadresse im Ausland. Ohne gültige Vertreter- oder Zustelladresse kann die Post der kantonalen Steuerverwaltung nicht mehr zugestellt werden (kein Versand ins Ausland).

Für weitere Informationen steht Ihnen der Bereich Steuern gerne zur Verfügung.

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