Liegenschaftssteuern

Gemäss Art. 258 Steuergesetz (StG) kann die Gemeinde auf den amtlichen Werten eine Liegenschaftssteuer erheben.

Die Liegenschaftssteuer ist eine reine Gemeindesteuer und beträgt in Spiez 0.9 Promille des amtlichen Wertes. Schuldner ist, wer am 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres als Eigentümerin, Eigentümer, Nutzniesserin oder Nutzniesser im Grundbuch eingetragen ist. Sie wird ein Mal pro Jahr in Rechnung gestellt. 

Informationen zu den Liegenschaftssteuern erhalten Sie direkt via untenstehendem Link.

Weitere Auskünfte erhalten Sie direkt beim Bereich Steuern.

Steuerverwaltung des Kantons Bern - Liegenschaftssteuer
Steuern

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